Durch "Annehmen" der Lizenzbestimmungen besttigen Sie diese zu akzeptieren und die in 
dem zuvor angezeigten Informationsfenster vorbereitenden Massnahmen getroffen zu haben.
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SCHWARZ Computer Systeme GmbH 
 - LICENSE AGREEMENT - Nutzungsbedingungen fr PC-Sheriff -

 1 Vertragsinhalt 

1. Es gelten ausschliesslich diese Nutzungsbedingungen von SCHWARZ Computer Systeme GmbH (SCHWARZ). Andere Bedingungen sind nicht Vertragsinhalt, auch wenn SCHWARZ ihnen nicht ausdrcklich widerspricht.

2. Die Software kann nur bei Erfllung der folgenden Hard- und Softwarevoraussetzungen eingesetzt werden:
Betriebssystem Microsoft  Windows  98/NT/ME/XP/2000 oder Vista, Anwendungssoftware mit Windows kompatibler Funktion, mind. Pentium mit 90 Mhz

3. Diese Nutzungsbedingungen gelten sowohl fr die Testversion- als auch fr die Vollversion von SCHWARZ Produkten, die ausschliesslich fr die Testversion- bzw. Vollversion geltenden Lizenzbestimmungen sind ausdrcklich als solche gekennzeichnet.

 2 Lizenzbestimmungen

1. Die von SCHWARZ zur Verfgung gestellte Software ist urheberschutzfhig. Alle Rechte an der Software stehen im Verhltnis der Vertragspartner ausschliesslich SCHWARZ zu.

2. In der Testversion erhlt der Nutzer die nicht ausschliessliche Befugnis, die Software fr persnliche und gewerbliche Zwecke zeitlich und rumlich begrenzt zu nutzen. Vernderung, Bearbeitung, Vervielfltigung ber den persnlichen, eigenen Gebrauch hinaus oder berlassungen gegen Entgelt an Dritte sind nicht erlaubt.

3. In der Vollversion gelten folgenden Bestimmungen:

a) Die Software darf nicht verndert oder bearbeitet werden.

b) Der Nutzer darf die fr einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien der Software erstellen, die als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des dem Kunden bermittelten Vervielfltigungsstckes der Software zu versehen ist.

c) Der Nutzer darf die Software nur unter vlliger Aufgabe der eigenen Nutzung und Rechtsposition weitergeben und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SCHWARZ. SCHWARZ wird die Zustimmung erteilen, wenn der Nutzer vor der Weitergabe schriftlich versichert, dass er die Nutzung der Software endgltig einstellt und keine Kopie zurckbehlt und wenn sich der Dritte schriftlich zur Einhaltung der vertraglichen Nutzungs- und Weitergaberegelungen verpflichtet. Die Vermietung ist untersagt.

d) Jede Nutzung der Software ber den Umfang gemss den Abs. 2 und 3 hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SCHWARZ.

 3 Widerruf von Nutzungsrechten

1. SCHWARZ kann die Nutzungsbefugnis aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer die ihm eingerumten Nutzungsbefugnisse berschreitet und diese Vertragsverstsse nicht auf schriftliche Abmahnung beseitigt.

2. Bei Widerruf der Nutzungsbefugnis hat der Nutzer das ihm bermittelte Vervielfltigungsstck und alle weiteren, in seinem Besitz befindlichen Kopien der Software zu lschen. Er wird gegenber SCHWARZ die Lschung schriftlich versichern.

3. Fr die Vollversion gilt zustzlich folgendes:

a) Der Nutzer ist bereits vor der vollstndigen Zahlung zur Nutzung der Software gemss den vertraglichen Bestimmungen berechtigt.

b) Ein wichtiger Grund fr den Widerruf liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer in Zahlungsverzug gert und trotz Zahlungsaufforderung nicht bezahlt.

 4 Sach- und Rechtsmngelhaftung

1. Die kostenlose Test-Version der Software wird dem Nutzer unter Ausschluss jeglicher Gewhrleistung berlassen.

2. Fr die kostenpflichtige Vollversion gilt in Abweichung von Abs. 1 folgendes:

a) SCHWARZ gewhrleistet die ausdrcklich vereinbarte Beschaffenheit der Software unter den in Ziffer 1.2 definierten Bedingungen und deren Tauglichkeit fr die vertraglich vorausgesetzte Verwendung, sowie das dem bergang der vereinbarten Nutzungsbefugnisse an den Nutzer keine Rechte Dritter entgegenstehen.

b) Falls Dritte der vertraglich eingerumten Nutzungsbefugnis entgegenstehende Ansprche behaupten, hat der Kunde SCHWARZ unverzglich in Textform und umfassend zu unterrichten. SCHWARZ wird ihn bei der Abwehr solcher Ansprche untersttzen und kann auch die Auseinandersetzung unmittelbar mit dem Dritten fhren.

 5 Schlussvorschriften

1. Vertragsergnzungen und Vertragsenderungen bedrfen der Textform. Textformvoraussetzungen sind Wirksamkeitsvoraussetzungen.

2. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht.

3. Erfllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von SCHWARZ Computer Systeme GmbH, Neumarkt. SCHWARZ ist auch berechtigt, einen Rechtsstreit am Sitz des Nutzers anhngig zu machen.
