Allgemeine ffentliche Lizenzbestimmungen


Lizenznehmer:
Zum Lizenznehmer wird jeder, der die vom Lizenzgeber zur Verfgung gestellten
Unterlagen (Sourcecodes, Grafiken, Musik etc.) des Produktes verbreitet und/oder verndert.	

Lizenzgeber: 
neo Software Produktions GmbH
Wienerbergstrae 9/1
A-1100 Wien
sterreich

I.
Allgemeines

Produkt: Ein Computer- Onlinespiel mit dem (Arbeits-)Titel "Xxxxxx" fr Windows 95/98/NT, 
Windows 2000 und kompatible Computer Systeme, basierend auf anhngigem Konzept.

Gegenstand der Lizenz ist die ffentliche Weiterentwicklung und Vernderung des Produktes 
durch Lizenznehmer.


II.
Vergtung

Der Lizenzgeber erhlt fr die zur Verfgungstellung des Produktes keinerlei Vergtung.

Der Lizenzgeber erhlt bei Fertigstellung durch Lizenznehmer innerhalb von 14 Kalendertagen 
nach Fertigstellung eine Kopie aller vernderten oder fr das Produkt neu erstellten Unterlagen 
(Sourcecodes, Grafiken, Grafik Rohdaten) sowie ein lauffhiges Master der neuen Version fr 
seinen eigenen Bedarf an seine offizielle Email Adresse "office@neo.at" mit dem Betreff 
"Open Source" und dem Produktnamen.

Jede durch Lizenznehmer erstellte Version muss in zwei Versionen kostenlos und ffentlich 
zugngig gemacht werden:

 Binary Distribution:
Enthlt ein installierbares Master UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC Datei.

 Developer's Distribution:
Enthlt alle Sourcecodes, alles Bild und Ton Material das zur Weiterentwicklung verwendet 
wurde UND diese Lizenzbestimmungen in Form dieser DOC Datei.

 III.
Rechte und Pflichten

Der Lizenzgeber bertrgt den Lizenznehmern rumlich und zeitlich unbeschrnkt das nicht 
exklusive Recht, die unter diese Bestimmungen fallenden Versionen des Produktes zur Gnze 
auf Datentrgern jeder heute (insbes., jedoch nicht nur, CD-ROM, DVD, CD-V, Laserdisc usw.) 
und zuknftig technisch realisierbaren Konfiguration (insbes., jedoch nicht nur PC-Chip, 
Diskette, magnetooptische Speicher, Band, Online usw.) umfassend und ausschlielich nichtkommerziell 
zu vervielfltigen und/oder zu verbreiten, und zwar in jeder heute und zuknftig technisch mglichen 
Form sowie das nicht exklusive Recht, die Versionen der Produktion zur Gnze ausschlielich 
unentgeltlich in jeder heute und knftig technisch mglichen Art (insbes., jedoch nicht nur 
Online, ber das Internet oder sonstige Netzwerke, Online-Dienste, CD-ROM oder hnliche 
Multimedia-Trger usw.) zu verbreiten.

Lizenznehmer drfen den ursprnglichen Namen des Produktes nicht verndern und die neuen Versionen
ausschlielich durch Zustze kenntlich machen.

Beispiel Original Name:
Der Clou!

Beispiele Versions Name:
Der Clou! - Windows Version V1.0
Der Clou! - Beute fr Alle...

Lizenznehmer mssen in jeder Version in der branchenblichen Form auf den Lizenzgeber hinweisen. 
Ausschlielich hierfr ist den Lizenznehmern die Benutzung der Wortbildmarke "neo" des Lizenzgebers 
bis auf Widerruf gestattet. 

Die Vermerke "basierend auf der Originalversion von neo Software" und 
"Details darber finden Sie unter www.neo.at" mssen deutlich lesbar im Installationsteil und nach 
dem Start des Produktes am Bildschirm dargestellt werden. Eine inhaltlich unvernderte bersetzung dieser 
Phrasen in andere Sprachen ist zulssig.


IV.
Gewhrleistung und Haftung

In keinem Fall kann der Lizenzgeber fr irgendwelche Schden, Folgeschden, Forderungen etc. haftbar 
gemacht werden, die durch die von Lizenzgeber erstmals verffentlichte Version oder eine durch Lizenznehmer 
erstellte Version des Produktes entstanden sind. Im zweiten Falle sind die Lizenznehmer verpflichtet, den 
Lizenzgeber vollkommen schadlos zu halten.


 V.
Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik sterreich.

Gerichtsstand ist Wien.

