Haftungsausschluss und Copyright-Hinweise

Der Lizenzgeber (Tassilo Rinder, Otto-Haug-Str. 25, D-75378 Bad Liebenzell) besitzt
smtliche Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung nur unter
der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgefhrten Lizenzbedingungen vom
Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt zwischen dem Lizenznehmer
und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:

1. Installation
Der Lizenzgeber weist ausdrcklich darauf hin, dass vor der Installation der Software
und in regelmigen Abstnden eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem
eventuellen Datenverlust vorzubeugen. Brechen Sie die Installation sofort ab, falls
Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten!

2. Gewhrleistung / Haftung
Eine Gewhrleistung fr die Fehlerfreiheit der Software wird vom Lizenzgeber nicht
bernommen. Der Lizenzgeber bernimmt keine Haftung dafr, dass die Software
den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers gengt oder mit anderen von
ihm ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet. Die Software fhrt keine
Virensuche durch. Die Sorgfaltspflicht betreffend der aus dem Internet geladenen
Inhalte liegt allein beim Lizenznehmer. Dies betrifft vor allem mgliche
Urheberrechtsverletzungen beim Herunterladen und Abspeichern von Daten wie
Programmen, Musikdateien, Filmen, Bildern oder Texten. Der Lizenzgeber haftet
bei Vorsatz, grober Fahrlssigkeit, Verletzung von Leben, Krper oder der
Gesundheit sowie bei Ansprchen nach dem Produkthaftungsgesetz nach den
gesetzlichen Vorschriften. Der Lizenzgeber haftet fr leichte Fahrlssigkeit bei
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf
typische und vorhersehbare  Schden beschrnkt. In allen anderen Fllen
einschlielich unerlaubter Handlung ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung
beschrnkt sich auf die Hhe des Zweifachen der gezahlten Lizenzgebhr,
unabhngig davon, ob es sich um Ansprche des Vertragsrechtes, um
Schadensersatzansprche oder andere Haftungsansprche handelt.

3. Nutzungsumfang
Verffentlichungs-, Vervielfltigungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen
allein beim Lizenzgeber.

a) Abweichende Bedingungen fr die Freeware-Version der Software:
Sie erkennen die Freeware-Version daran, dass beim Programmstart ein Fenster
mit dem Hinweis " nicht fr den berufsmigen Gebrauch lizenziert" erscheint. Diese
Software darf in unmodifizierter Form frei vervielfltigt, verffentlicht und verbreitet
werden, soweit keine Gebhren fr die Nutzung, Verteilung, Verffentlichung,
Verbreitung oder Vervielfltigung erhoben werden, welche die blichen Entgelte fr
Share- und Freeware-Programme und -Sammlungen bersteigen.

b) Abweichende Bedingungen fr die lizenzierte Version:
Sie erkennen die lizenzierte Version daran, dass beim Programmstart der kurzzeitig
blinkende Eintrag "LIZENZIERT FR: ..." erscheint. Der Lizenzgeber gewhrt dem
Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschlieliches und persnliches Recht, die
Software auf einem einzelnen Personal Computer zu nutzen. Dem Lizenznehmer ist
es insbesondere untersagt,
- die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem
   Dritten auf andere Weise zugnglich zu machen 
- die Software ber ein Netz oder einen Datenbertragungskanal von einem
  Computer auf einen anderen Computer zu bertragen
- die Software abzundern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln, zu dekompilieren
  oder disassemblieren
- abgeleitete Werke zu erstellen
Der Lizenznehmer erhlt die Software auf dem Weg der Datenfernbertragung und
ist berechtigt eine Sicherungskopie anzufertigen.

4. Dauer des Vertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des
Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne
dass es seitens des Lizenzgebers einer ausdrcklichen Kndigung bedarf.

5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Der Lizenznehmer haftet fr Vermgensschden, die dem Lizenzgeber aufgrund von
Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser
Vertragsbestimmungen entstehen.

6. nderungen und Aktualisierungen (Updates)
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu
aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen
kostenlos zur Verfgung zu stellen.

Sollte eine dieser Lizenzbestimmungen unwirksam sein, so wird davon die
Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht berhrt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem
Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am
nchsten kommen.

Bad Liebenzell, Januar 2007