(Rechts-)Sicherheit für elektrische Betriebsmittel in Unternehmen: DGUV V3

Wer nicht prüfen lässt, der haftet - dieser rechtliche Grundsatz gilt in besonderem Maß für Betriebe und Institutionen, in denen elektrische Betriebsmittel zum Einsatz kommen. Um die Sicherheit in Büros, Geschäftsräumen, Werkstätten, Werkhallen und auf Baustellen jederzeit zu gewährleisten, besteht der Gesetzgeber auf einer regelmäßigen Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. Die in Sachsen-Anhalt ansässige E+Service+Check GmbH bietet diesen wichtigen Prüfservice im gesamten Bundesgebiet an.

E-CheckQuelle - de.freepik.com



Was wird geprüft?


Grundsätzlich ist jedes Unternehmen und jede öffentliche Einrichtung in Deutschland dazu verpflichtet, alle elektrischen Betriebsmittel in regelmäßigen Intervallen durch zugelassene Fachleute wie die Mitarbeiter der E+Service+Check GmbH überprüfen zu lassen. Unter den Terminus elektrische Betriebsmittel fallen sowohl ortsfeste Betriebsmittel wie Installationen und Produktionsstraßen als auch ortsveränderliche Betriebsmittel wie Kaffeemaschinen oder Elektrowerkzeuge. Auch kraftbetätigte Tore / Türen sowie elektrisch betriebene Hilfsmittel wie zum Beispiel Pflegebetten sind prüfungspflichtig. Wichtig: Gemäß DGUV 3 darf die Überprüfung ausschließlich durch eine geschulte Elektrofachkraft vorgenommen werden.

Wie wird geprüft?


Die Prüfung nach DGUV umfasst mehrere Arbeitsschritte von der Sichtprüfung über die Mess-/ Funktionsprüfung bis hin zur Gefährdungsbeurteilung und der abschließenden Erstellung eines rechtssicheren Prüf- und Messprotokolls. Typischerweise läuft die Prüfung in drei aufeinander folgenden Schritten ab. Nach der Sichtprüfung, bei der das Betriebsmittel auf äußerlich sichtbare Schäden hin kontrolliert wird, folgen die Funktionsprüfung und die Messprüfung. Alle Mängel - etwa abweichende Messwerte oder fehlerhafte Anschlüsse - werden in einem Protokoll festgehalten. Dieses wird dem verantwortlichen Betrieb im Anschluss an die Prüfung übergeben. Betriebsmittel, bei denen es nichts zu beanstanden gibt, erhalten eine Prüfplakette.

Wann muss geprüft werden?


DGUV Prüfungen müssen laut Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Basis für die Festlegung der Prüfintervalle ist die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Prüflings (= des jeweiligen Betriebsmittels). Es ist dementsprechend nicht von vornherein klar, welches Betriebsmittel zu welchem Zeitpunkt geprüft werden muss - die Intervalle variieren je nach aktueller Gefährdungsbeurteilung. Grundsätzlich gilt jedoch: Das Prüfintervall bei ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln beträgt maximal 4 Jahre. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln sind engere Prüfintervalle vorgesehen. Bei starker Beanspruchung und hohem Gefährdungspotenzial kann sich das Prüfintervall auf drei Monate verkürzen. Wenn bei einer Prüfung keine oder nur geringfügige Beanstandungen gefunden werden, verlängert sich das Prüfintervall.

Wichtig: Mit Messprotokollen sind Unternehmen auf der sicheren Seite

Durch den professionellen DGUV V3 Prüfservice der E+Service+Check GmbH leisten Unternehmen und Einrichtungen jeder Art einen wichtigen Beitrag für ihre Betriebssicherheit. Nicht zuletzt dient die Prüfung der rechtlichen Absicherung im Fall eines Unfalls mit Personen- oder Sachschaden. Das Unternehmen kann durch das Mess-/ Prüfprotokoll rechtssicher beweisen, dass es seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Fazit: Darum lohnt sich der E-Check für Unternehmen


Je sicherer ein Betrieb ist, desto besser ist das Arbeitsklima. Davon abgesehen sprechen zahlreiche weitere Argumente dafür, die E+Service+Check GmbH mit der Prüfung des E-Check zu beauftragen: Senkung von Wartungs- und Reparaturkosten durch frühzeitige Erkennung von Schäden an Maschinen, Vermeidung von kostspieligen Folgeschäden durch Mängel an Betriebsmitteln, Vermeidung von Produktionsausfällen durch defekte Anlagen sowie - wie oben bereits skizziert - die rechtliche Absicherung gegen Arbeitsunfälle.


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